Fairtrade und die Nachhaltigkeitsziele (Teil 3), MTB 14.9.18

In den kommenden Wochen stellen wir in lockere Reihenfolge diejenigen UN-Nachhaltigkeitsziele vor, die eng mit den Zielen des Fairen Handels verbunden sind.

ZIEL 5: Geschlechtergerechtigkeit und Selbstbestimmung für alle Frauen und Mädchen erreichen

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist ein universelles Menschenrecht. Trotzdem werden auf der Welt Frauen immer noch benachteiligt im Bereich der Bildung, der Gesundheitsversorgung und in ihrem alltäglichen Leben. Frauen und Mädchen werden leider immer wieder Opfer von körperlicher, sexueller Gewalt, Zwangsverheiratung und leiden öfter als Männer unter Armut. In vielen Ländern werden sie sozial benachteiligt, haben kein Recht auf Grundeigentum oder Kredite und erhalten niedrigere Arbeitslöhne.

Dabei stellen Frauen im Durchschnitt weltweit 43 % der Landarbeitskräfte und sind oft doppelt belastet, da sie zusätzlich zur Arbeit in der Landwirtschaft auch noch die Hausarbeit und die Kinder übernehmen.

Um dies zu ändern, müssen erhebliche kulturelle und politische Schranken überwunden werden.

Wie kann Fairtrade zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit beitragen?

Zu den Fairtrade-Standards gehört, dass Frauen in den Produzentenorganisationen gleichberechtigt mitarbeiten können. Sie werden geschult, um hier auch Führungsaufgaben übernehmen zu können. Aber auch in gesunder Lebensführung und Familienplanung. Die Arbeitslöhne von Frauen und Männern sollen immer mehr angeglichen werden.

Die Fairtrade-Prämien werden häufig dazu genutzt, um Erleichterungen in den Tätigkeitsfeldern der Frauen zu erreichen: besserer Zugang zu Wasser, bessere Transportmittel, Kinderbetreuung, effizientere Arbeitsgeräte.

Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 37, 14.09.2018