Vor wenigen Tagen trat die Konfliktmineralien-Regulierung der EU in Kraft, in der europäische Unternehmen verpflichtet werden, die Sorgfaltspflicht für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass durch den Handel mit Konfliktmineralien keine Menschenrechtsverletzungen (z.B. durch Zwangs- und Kinderarbeit) geschehen oder gewaltsame Konflikte in den Herkunftsländern finanziert werden. Leider ist diese Verordnung rechtlich nicht bindend, dies kritisieren Nichtregierungsorganisationen wie germanwatch, die Christliche Initiative Romero, der NABU und Misereor. Sie begrüßen die Verordnung als ersten Schritt, machen jedoch auch auf einige Schlupflöcher aufmerksam. So betrifft diese Verordnung nur 4 Konfliktmaterialien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold), die bei der Herstellung von im Alltag verwendeten Produkten eingesetzt werden, wie z.B. Handys, Autos und Schmuck.
„In Konflikt- und Hochrisikogebieten setzen bewaffnete Gruppen häufig Zwangsarbeiter für den Abbau dieser Mineralien ein, die sie dann verkaufen, um ihre Aktivitäten zu finanzieren. Mit der neuen Verordnung soll solchen Gruppen durch die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Produkte eine ihrer Haupteinkommensquellen entzogen werden.“, heißt es in einer Pressemitteilung des Europäischen Rates. Die Verordnung soll ab 2021 gelten.
Transparenz und Einhaltung der Menschenrechte sind wesentliche Säulen des Fairen Handels. Daher geht diese Verordnung in die richtige Richtung.
Es gibt aber auch schon Alternativen, z.B. bei Handys. Beim Fairphone wird geachtet auf fair gehandelte, konfliktfreie Materialien, gute Arbeitsbedingungen in der gesamten Produktionskette und – durch modulare Bauweise – Wiederverwendbarkeit und Recycling.
Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 24, 17.06.2017