Fairtrade und die Forderung nach existenzsichernden Einkommen, MTB 2.7.21

In Artikel 23, Abs. 3 der Charta für Menschenrechte wird jedem Menschen das Recht zugesprochen auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Aber leider bleibt dieses Recht bis heute vielen Menschen im Globalen Süden verwehrt. Ihr Einkommen reicht gerade einmal dafür, die Kosten für ihre Grundbedürfnisse wie Wohnen und Lebensmittel zu decken – und dies auch nicht immer!

Ein existenzsicherndes Einkommen bedeutet aber, dass auch Kosten für Bildung, medizinische Versorgung, Beförderungsmittel, Kleidung und Rücklagen für Notsituationen vom Einkommen gedeckt werden können.

Daher ist ein existenzsicherndes Einkommen eine wichtige Forderung von Fairtrade für die Produzent*innen im Globalen Süden.

Gerade Produkte aus dem Globalen Süden unterliegen großen Preisschwankungen. Durch Missernten oder ein Überangebot auf dem Weltmarkt werden die Produzenten gezwungen, ihre Ware unter Wert zu verkaufen und geraten in die Armutsfalle.

Gerade aus landwirtschaftlich geprägten Zonen ziehen viele Menschen in die Städte und hoffen dort auf ein auskömmliches Leben. Oder aber Kinder arbeiten mit anstatt in die Schule zu gehen, um das Leben der Familien zu sichern.

Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 26, 2.7.2021