Der Faire Handel ist ein wichtiger Partner in der Durchsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) geworden.
Der Großteil der UN-Nachhaltigkeitsziele betreffen auch Ernährung und Landwirtschaft. Nicht nur in den Anbauländern des globalen Südens, auch für Hersteller und Verbraucher*innen greifen die SDGs und die Ziele von Fairtrade ineinander. Wie dies konkret geschieht, möchten wir in den nächsten Wochen erläutern.
SDG 2: Kein Hunger
Weltweit sind derzeit ca. 800 Mio Menschen unterernährt, davon lebt der Großteil in den Ländern des globalen Südens. 40 % der Weltbevölkerung leben von der Landwirtschaft. Bis zu 80 % unserer konsumierten Nahrungsmittel werden von kleinbäuerlichen Betrieben erzeugt.
Wenn Frauen in der Landwirtschaft den gleichen Zugang zu Resourcen hätten wie Männer, könnte die Zahl der Hungernden um 150 Mio Menschen verringert werden.
Die Vereinten Nationen möchten den Hunger und alle Formen der Mangelernährung bis 2030 beenden. Alle Bevölkerungsgruppen sollen Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichend Nahrungsmitteln erhalten. Die landwirtschaftliche Produktivität und auch die Einkommen der KleinerzeugerInnen (Bauern, Fischer, Hirten, …) sollen bis 2030 verdoppelt werden. Dies kann durch nachhaltige, an den Klimawandel angepasste Produktionsweise geschehen, die auch die genetische Vielfalt von Saatgut und Nutztieren schützt.
Wie hilft hier der Faire Handel?
Durch das Fairtrade-System erhalten die Kleinbäurinnen und -bauern einen besseren Marktzugang und werden so gestärkt. Ihr Lebensstandard wird nachhaltig verbessert. Durch den Fairtrade-Mindestpreis werden ProduzentInnen vor starken Preisschwankungen geschützt. Sie erhalten Prämien und notwendige Kredite. Diskriminierung in jeder Form ist verboten.
Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 13, 27.03.2020