Im Blickpunkt: Fairtrade und Geschlechtergerechtigkeit (SDG 5), MTB 11.3.22

Zum Internationalen Weltfrauentag

Anlässlich des Internationalen Weltfrauentages am 8. März hat sich die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, für eine „feministische Entwicklungspolitik“ ausgesprochen. In vielen Studien konnte gezeigt werden, dass es weniger Hunger, weniger Armut und mehr Stabilität gebe, wenn Frauen gleichberechtigte Verantwortung tragen könnten.

In den Fairtrade Standards sind gleiche Rechte für Frauen und Männer festgeschrieben. Sie verbieten Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Familienstand, fordern besondere Förderung von benachteiligten Gruppen (darunter auch Frauen) und verbieten sexuelle Belästigung und Ausbeutung in jeder Form.

2016 wurde eine Fairtrade-Gender-Strategie verabschiedet, die zu einer eindeutigen Verbesserung bei der Mitsprache und Teilhabe von Frauen führen soll. Frauen sollen besonders gefördert werden, z.B. durch das Recht, Kredite zu erhalten, um sich selbständig machen zu können, das Recht auf Landerwerb, besondere Trainings für Führungsaufgaben und Gleichberechtigungskurse.

Allerdings stößt auch der Faire Handel beim Thema Geschlechtergerechtigkeit an Grenzen. Das oftmals sehr traditionelle Verständnis von Geschlechterrollen ist tief verankert in vielen Gesellschaften des globalen Südens.

Daher muss gerade an Gedenktagen wie dem Internationalen Weltfrauentag auf diese Umstände hingewiesen und auf vermehrte Teilhabe von Frauen zur Überwindung von Hunger und Armut hingearbeitet werden.

Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 10, 11.03.22