Weltfrauentag am 8. März – Schwerpunkt „Geschlechtergerechtigkeit“, MTB 5.3.21

Das größte Hindernis für die Weiterentwicklung von Gesellschaften weltweit ist die fehlende Gleichstellung von Mann und Frau.

Wenn Frauen im Agrarsektor gleichberechtigt wären, könnte die Zahl der unterernährten Menschen auf der Erde um mehr als 100 Mio gesenkt werden (laut Schätzungen der FAO). Frauen leisten zwar 43% der landwirtschaftlichen Arbeit weltweit – in sehr armen Ländern sogar bis zu 70% . Aber sie haben durch geringe Bildung und nachteilige gesellschaftliche Normen wenig Mitspracherechte, besitzen selbst meist kein Land und haben keinen Zugang zu Krediten. Fast ihren gesamten Lohn verwenden sie für die Ernährung der Familie und die Ausbildung der Kinder (bei Männern sind es nur ca. 30 %).

Auch in Fairtrade-Organisationen besteht hier noch Verbesserungsbedarf. Deshalb ist es ein Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Entscheidungsprozessen innerhalb von Organisationen zu stärken, indem sie individuell gefördert werden, um sozial, finanziell und physisch selbstbestimmter handeln zu können. Das kommt der gesamten Gesellschaft zugute.

Fairtrade Organisationen investieren Prämien deshalb gezielt für Frauenförderung: Weiterbildung, Projekte zur Erleichterung der Hausarbeit durch holzsparende Holzöfen und Brunnenbau.

Diese Anstrengungen stehen natürlich auch im Zusammenhang mit dem 5. Nachhaltigkeitsziel der UN, das die Geschlechtergleichstellung anstrebt: Der Zugang zu wirtschaftlichen und natürlichen Ressourcen soll unabhängig von Geschlecht gewährleistet sein. Dabei wird auch die gleichberechtigte Teilhabe und Chancengleichheit von Frauen bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung in allen gesellschaftlichen Bereichen gefordert. 

Fairtrade Deutschland führt in diesem Jahr in der Zeit zwischen dem 14.Februar und dem Weltfrauentag die Aktion „Sag es mit Rosen“ durch – so kann sich jeder online für Frauenrechte weltweit einsetzen: #Sagsmitfairtrade.

Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 9, 5.3.2021