Lieferkettengesetz tritt 2023 in Kraft – ein Kompromiss, MTB 19.2.21

In der vergangenen Woche stellte die Regierungskoalition endlich ihr Lieferkettengesetz vor – dies ist ein erster Schritt in Richtung fairer und umweltschonender Arbeitsbedingungen für alle, die an der Produktion vieler Produkte unseres Alltags beteiligt sind. Zwar nimmt Deutschland damit international eine Vorreiterrolle ein und könnte als Vorbild dienen für eine EU-weite Regelung. Aber nicht alle sind damit zufrieden: Wirtschaftsverbände fürchten eine Benachteiligung deutscher Firmen durch zu strenge Kontrollmechanismen in der Lieferkette. Entwicklungspolitische Organisationen und Initiativen für den Fairen Handel vermissen demgegenüber strenge Haftungsregeln auch bei Umweltschäden. Außerdem monieren sie, dass zuerst nur große Firmen mit mehr als 4000 Beschäftigten von dem Gesetz betroffen sind und erst ab 2024 Firmen ab 1000 Mitarbeiter. Zudem ist eine zivilrechtliche Haftung nicht vorgesehen. Aber: Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften bekommen zukünftig die Möglichkeit, Betroffene vor Gericht zu vertreten, wenn es Verstöße gegen Standards in Lieferketten gibt.

In den Tagen vor der Verkündung der Einigung hatten 34 Fairtrade-Towns eine Resolution verabschiedet und sich noch einmal ausdrücklich für die Instituierung eines Lieferkettengesetzes eingesetzt. Darin heißt es: „Bei einem bundesweiten Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand von rund 350 Milliarden Euro, wovon ein Großteil auf die Kommunen entfällt, setzen wir uns als kommunale Vertreterinnen und Vertreter dafür ein, dass das ökonomische Steuerungspotenzial wirkungsvoller für die Durchsetzung sozialer und gesellschaftspolitischer Ziele genutzt wird.“

Auch Hirschberg hat sich im Rahmen seiner Bewerbung um den Titel „Fairtrade-Gemeinde“ zum  Ausschluss von z.B. Kinderarbeit und Verletzung von Menschenrechten bei der Beschaffung verpflichtet und sollte auch weiterhin – ganz im Sinne des Geistes des Lieferkettengesetzes – auf die Einhaltung der Sorgfaltspflichten achten.

Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 7, 19.2.2021