Globale Wirtschaft FAIRER gestalten – Chancen und Nutzen eines Lieferkettengesetzes, MTB 24.7.20

Bundes-Entwicklungsminister Gerd Müller und Arbeitsminister Hubertus Heil treten für ein Lieferkettengesetz ein, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Ein Monitoring der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte hat ergeben, dass nur 22 % der Unternehmen die Anforderungen für Menschenrechte in ihren Lieferketten erfüllen. Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen also alleine nicht aus.

Ein Lieferkettengesetz, welches menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten beinhaltet, trägt zu mehr Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen, Investoren, Beschäftigte und die Konsumenten bei. Eine Regelung in Deutschland kann den Weg für eine europäische Regelung ebnen, denn natürlich sollen den deutschen Unternehmen im Vergleich mit den anderen Ländern keine Nachteile entstehen.

Im Vorfeld hatte die Initiative Lieferkettengesetz mit über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure, in Publikationen über die Notwendigkeit eines Lieferkettengesetzes informiert und Unterschriftenaktionen gestartet.

Einige Unternehmen, die mit Fairtrade zusammenarbeiten, begrüßen ein Lieferkettengesetz, wie z.B. Tchibo, Rewe, Armedangels oder Melawear.

Übrigens:
Nach der Corona-Zwangspause können ab sofort auch wieder Waren aus Fairem Handel in der Kath. Öffentlichen Bücherei (KÖB) erworben werden. Machen Sie davon regen Gebrauch.

Leider kann die sonst jährlich stattfindende „Aktion Faire Schultüte“ wegen der Pandemie in diesem Jahr nicht in gewohnter Weise in den örtlichen Kindergärten durchgeführt werden. Geplant ist ein einmaliger Verkauf von fairen Produkten für die Schultüte am Samstag vor dem 1. Schultag der Schulanfänger. Ort und Zeit werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Artikel aus dem Mitteilungsblatt Nr. 30, 24.07.2020